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Alle weltweit versendeten Luftfrachten müssen gegen unbefugte Zugriffe
Dritter geschützt werden. Nur als sicher eingestufte Luftfracht darf an
Fluggesellschaften übergeben werden. Hierbei nimmt der Reglementierte Beauftragte (RB) eine entscheidende Rolle ein. Bis zum 28.04.2010 wurden die bekannten Versender vom Reglementierten Beauftragten anerkannt. Diese Verfahren wurden unter Berücksichtigung der EG-Verordnungen 300/2008, 272/2009 und 185/2010 grundlegend verändert. Ab sofort ist für den bekannten Versender (bV) eine behördliche Zulassung erforderlich. Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) in Braunschweig ist hierfür maßgeblich. Die aktuellen Stati als bekannter Versender gelten nur noch bis zum 25.03.2013. Ab diesem Zeitpunkt rechnet man mit einem rasanten Anstieg an "unsecured freight". Das führt zu großen Verzögerungen beim Luftfrachtversand.
Der Status bV versetzt Unternehmen in die Lage, sichere Lieferketten abzubilden und weitere Kontrollmaßnahmen wie Röntgen an den Flughäfen können vermieden werden. Das führt zu großen Kosteneinsparpotentialen und Zeitgewinn. Eine Kosten-Nutzen-Analyse gibt Aufschluss darüber, ob sich für den Verlader eine Zertifizierung als "behördlich anerkannter bekannter Versender" rechnet. Die vom LBA vorgegebene Vorgehensweise stellt sich wie folgt dar: - Einreichen eines formlosen schriftlichen Antrages unter Angabe der Luftfracht versendenden Betriebsstätte und vorhandener AEO-Zertifizierung sowie bislang abgegebener bV-Erklärungen. Die Adresse lautet: Luftfahrt-Bundesamt, Referat S 4, 38144 Braunschweig.
- Einreichen einer unterschriebenen "Verpflichtungserklärung für bekannte Versender" als Scan per Email an
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mit der Bitte um Übermittlung eines Musters für das "Sicherheitsprogramm bekannter Versender".
- Erstellung des Sicherheitsprogrammes unter Einhaltung aller Anforderungen. Vom LBA stehen weiterführende Hinweise zur Verfügung, wobei weiterhin noch keine Aussage zu Schulungsinhalten und -umfang des Personals getroffen wurden.
Die Bouché Air & Sea GmbH ist vom LBA als RB zugelassen. Wir verfügen über eine LBA-Ausbilderbescheinigung für Sicherheitspersonal beim Reglementierten Beauftragten und bekannten Versender (Luftfrachtsicherheitsbeauftragter, Niederlassungsbeauftragter) und schulen ebenfalls Betriebspersonal, u.a. bei Transportunternehmen Personalschulungen . Hier finden Sie auch Termine zu aktuellen 35 h Schulungen für Sicherheitsbeauftragte und Personal mit Zugang zu identifizierbarer Luftfracht.
Wir beraten und begleiten Sie gerne auf dem Weg zum "behördlich anerkannten bekannter Versender". Kontakt 0621 / 1507-710 oder
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. Wir bieten Ihnen aktuell alle ca. vier Wochen eine Informationsveranstaltung rund um das Thema bekannter Versender mit vielen Informationen und Entscheidungsgrundlagen an. Fragen Sie uns nach Terminen. Thema Bestandsaufnahme: Buchen Sie uns für eine eintägige Bestandsaufnahme in Ihrem Unternehmen. Wir zeigen Ihnen den aktuellen Sicherheitsstand auf, berechnen, ob sich der Status des bekannten Versenders für Sie "rechnet" und welche Punkte abgearbeitet werden müssen.
Auch zeigen wir Ihnen Möglichkeiten als "geschäftlicher Versender" auf. Sofern Sie über eine AEO-Zertifizierung verfügen, hat der RB unter bestimmten Auflagen die Legitimation, Ihr Unternehmen als "geschäftlicher Versender" anzuerkennen. Damit sind Sie in der Lage, wiederum sichere Lieferketten für Luftfracht auf sogenannten "Nurfrachtern" mit dem Index "SCO" abzubilden. Aktuelles: Das LBA verschickt momentan Mitteilungen mit möglichen Fristabläufen an Unternehmen, die den Status des bekannten Versenders beantragt haben. Wir unterstützen Sie aktiv bei der Umsetzung der Anforderungen.
Informationsstand dieser Seite ist der 02.12.2011.
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