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Schulungen

"Wir schulen Beauftragte für Sicherheit (35 h Schulungen) und

Personal mit Zugang zu identifizierbarer Luftfracht (Kapitel 11.2.3.9)!"


Mit Inkrafttreten der VO (EG) 300/2008 weitet sich das Thema Luftsicherheit vom reinen Flug- und Flughafenbetrieb auf

  • Speditionen (Reglementierte Beauftragte RegB),
  • Industrieunternehmen (bekannte Versender bV) und
  • Speditionen / Transportunternehmen (Transporteure TU)

aus.


Es müssen also auch dort Schulungen und -bis auf reine Transportunternehmen- Luft- bzw. Sicherheitsprogramme erstellt werden und vorhanden sein, um die Mitarbeiter mit den Vorgaben des Luftsicherheitsgesetzes (LuftSiG), der VO (EG) 300/2008 und der Durchführungsverordnung VO (EG) 185/2010 firm zu machen. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben der VO (EG) 185/2010 schulen wir Personal, das mit sogenannter identifizierbarer Luftfracht zu tun hat (Anhang Kapitel 11.2.3.9). Denn die Luftfrachtsicherheit spielt im Rahmen weltweiter Supply Chains / Wertschöpfungsketten eine immense Rolle und gewinnt immer mehr an Einfluß.


Die neue Schulung für Personal mit Zugang zu identifizierbarer Luftfracht gemäß VO (EG) 185/2010 Anhang Kapitel 11.2.3.9 beim Reglementierten Beauftragten und bekanten Versender wurde vom Luftfahrt-Bundesamt (LBA) mit Mitteilung vom 31.03.2011 auf drei Zeitstunden, vier Unterrichtsstunden festgelegt. Das Schulungsprogramm muss vom LBA genehmigt sein. Wir sind im Besitz von LBA zugelassenen Schulungsprogrammen.


Eine weitere und sehr weit greifende Neuerung ist, dass Schulungen ausschließlich nur noch von LBA zugelassenen Ausbildern durchgeführt werden dürfen, die beim bekannten Versender oder beim Reglementierten Beauftragten im Unternehmen schulen. Wir erfüllen diese Anforderungen. Unser Unternehmen verfügt über zwei vom LBA zugelassenen Ausbildern. Eine Ausnahme wurde vom LBA nach neuester Veröffentlichung gewährt: Schulungen beim RegB oder bV dürfen vom Sicherheitsbeauftragten selbst durchgeführt werden, sofern dieser über ein vom LBA zugelassenes Schulungsprogramm verfügt.


Fahrer und Disponenten von Transportunternehmen haben eine Einweisung zu erhalten, die sich an den Inhalten der VO (EU) 185/2010 Anhang Kapitel 11.2.3.9 orientiert. Auch diese Anforderungen erfüllen wir.


Alle unsere Schulungen und Unterweisungen werden ausschließlich von LBA-zugelassenen Ausbildern durchgeführt.


Termine finden Sie hier. Ihre Fragen beantwortet unser Luftfrachtsicherheitsberater Thomas Engstler-Lang gerne unter Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. .


Informationsstand dieser Seite ist der 10.02.2012.